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Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

New-York, Genf und Straßburg : die weltweit einzigen Städte, die den Sitz internationaler Institutionen beherbergen, ohne Hauptstadt des jeweiligen Staates zu sein.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der konkreten Aufgabe, die Achtung der Individualrechte der Bürger sicherzustellen, die den Mitgliedsstaaten des Europarates angehören.


Die Wahl Straßburgs als europäische Hauptstadt kurz nach dem zweiten Weltkrieg beruht nicht auf dem Zufall, sondern ist das Symbol der Versöhnung der Völker und der Zukunft Europas.

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Lageplan:

©: Texte (und Bilder) mit freundlicher Genehmigung vom Office de Tourisme de Strasbourg

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