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Felsinschrift von Karaburna Besonders Sehenswert

Die Felsinschrift von Karaburna, auch Karaburun, ist in luwischen Hieroglyphen verfasst und stammt aus der Zeit der späthethitischen Staaten. Sie wird dem Königreich von Tabal zugerechnet und ist vermutlich im späten 8. Jh. v. Chr. entstanden.
Der Inschriftenfelsen liegt auf einem etwa 90 m hohen Tafelberg. Das annähernd quadratische Plateau des Berges hat eine Fläche von etwa 90 x 90 m. Es zeigt deutliche Spuren einer Festungsanlage, deren Mauern allerdings komplett abgetragen und wahrscheinlich in dem am Fuß des Hügels liegenden Ort verbaut sind.

Bei einer Probegrabung etwas außerhalb der Mauern fand Ignace Gelb 1935 zunächst römisch-byzantinische Reste von Terra Sigillata und Glas, etwas tiefer späthethitische Spuren und in zwei Metern Tiefe schließlich monochrome Keramik der Periode Alisar II aus dem 2. Jahrtausend v. Chr. Ein Stempelsiegel mit geometrischen Mustern, das ein Dorfbewohner während der Grabungen am Hang fand, weist auf eine wahrscheinliche Besiedlung schon im 3. Jt. v. Chr. hin.
Von der Südwestseite des Hügels führt in nordöstlicher Richtung ein Fußpfad den Berg hinauf. An der Stelle im Osten, wo die das Gipfelplateau umschließende Felsbarriere eine Lücke aufweist, lag vermutlich das Tor der Befestigung. Einige Meter links davon ist an einem Felsen in Blickhöhe die Inschrift eingraviert.
Die Inschrift befindet sich etwas mehr als einen Meter über dem davor leicht abfallenden Grund. Der Hauptteil hat eine Breite von 1,54 und eine Höhe von 0,42 m. Dazu kommen eine Erweiterung links mit 48 x 15 cm und die Signatur etwa 30 cm über der eigentlichen Inschrift. Der Haupttext besteht aus drei Zeilen, die beginnend rechts oben boustrophedon zu lesen sind. Da offensichtlich der vorhandene Platz für den vorgesehenen Inhalt nicht ausreichte, musste der Text links auf einer durch einen Bruch getrennten, etwas abgewinkelten Fläche beendet werden. Die Zeichen sind eingraviert und in gut lesbarem Zustand, die Zeilen durch Striche getrennt.
Der Text berichtet von einem gesiegelten Vertrag zwischen Sipi, dem König und dem gleichnamigen Sipi, Sohn des Ni über den Wiederaufbau der Festung. Sie gliedert sich in drei Teile. Im ersten wird berichtet, dass die Festung verfallen war und der König Si und Si, Sohn des Ni, der eine hohe Stellung am Hof hatte, sie wiederaufbauten und darüber den besagten Vertrag abschlossen. Im zweiten Teil folgt die gegenseitige Strafandrohung:
  • Wenn allerdings Sipi, der König, Böses wünscht für Sipi, den Sohn des Ni, für (dessen) Sohn oder Enkel, soll der Ḫarranäer gleichwie Kubaba von Sipi, dem König, die Augen und die Füße verschlingen.
sowie das Entsprechende für den Gegenpart. Im dritten Teil werden demjenigen, der die Inschrift wegmeißelt, ähnliche Strafen angedroht. Mit dem genannten Ḫarranäer ist der Mondgott Sin von Harran gemeint, der dort schon seit dem frühen 2. Jt. verehrt wurde. Die Göttin Kubaba wird in strafender Funktion auch in der Felsinschrift von Bulgarmaden erwähnt. Die Signatur über dem Text nennt Wana, den Schreiber.
Ein König des Namens Sipi ist sonst nicht bekannt, es handelt sich wohl um einen lokalen Herrscher, möglicherweise nur dieser Festung. Eine Datierung der Inschrift kann daher nur aufgrund der Zeichenformen ins 8. Jt. v. Chr. erfolgen.

GPS-Daten: N 38,87978° O 34,45504°
Hinweis: Diese Stadt/Sehenswürdigkeit liegt an der Rundreise:
  • Quer durch Anatolien - von Antalya über Kapadokien nach Tokat entlang der Seidenstrasse weiter …

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